Datenübernahme


Die Anwendung ist in der Lage, Flächen- und Eigentümerdaten aus verschiedenen Systemen zu übernehmen. Sie verfügt Hierzu über eine allgemeine Excel-Schnittstelle, mit der die Daten automatisiert in die Anwendung eingelesen werden können.

Die Excel-Tabelle muß lediglich der Vorgabe entsprechen. Eine Beispieldatei finden Sie hier. Für die Hersteller der verwendeten (Buchhaltungs-)Systeme ist es sehr einfach, einen Export-Mechanismus zu erstellen, der die gewünschten Informationen in eine solche Excel-Tabelle speichert. Diese Excel-Datei kann dann entweder manuell oder automatisch (z.B. jede Nacht oder auch alle 2 Stunden, je nach Aufruf) in evEasy eingelesen werden.

Falls Sie an einem solchen Daten-Import interessiert sind, kontaktieren Sie den Hersteller Ihres Buchhaltungs-Systems und senden ihm die Beispiel-Excel-Datei. Fragen Sie dort einfach an, ob er diese Datei mit Ihren Daten erzeugen kann - fertig.

Da in den meisten Systemen für die Buchhaltung nicht nur WEGs, sondern auch andere Anwesen enthalten sein können, importiert evEasy nur Daten zu Objekten, die in evEasy einmalig angelegt worden sind (Objektnummer und Anschrift).

Selbstverständlich bieten wir auch einen "Daten-Eintragungs-Service" an. Sie können uns Ihre Daten in Elektronischer oder Papierform senden und wir tragen sie ein und senden Ihnen Ihre Datenbank dann per E-Mail zu. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand. Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen dann ein Angebot.



Einer der großen Vorteile der Anwendung zeigt sich immer dann, wenn möglichst viele Regelungen und Beschlüsse aus der Vergangenheit in die Anwendung übernommen werden. Dies erscheint auf den ersten Blick oft sehr aufwendig, aber es zeigt sich meistens schnell, wie viel schneller und bequemer die Arbeit "von der Hand geht", wenn man kein Papier mehr durchsuchen muß.

Wir empfehlen die Übernahme der meisten Regelungen aus der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung und die Eintragung der Versammlungsbeschlüsse möglichst weit zurück, weil Sie so nie mehr in die Verlegenheit geraten können, nicht innerhalb von Sekunden eine ganz konkrete Beschlusslage oder Regelungssituation zielsicher ermitteln zu können. Der Satz "... da muß ich erst in die Teilungserklärung sehen" (oder schlimmer noch: "... da muß ich erst die Protokolle der letzten Jahre durchsehen...") gehört damit der Vergangenheit an.

Wir bieten Ihnen die Eintragung von Versammlungsbeschlüssen und Regelungen aus der TE/GO zu niedrigen Preisen an. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein Angebot.


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